Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ST Strom GmbH
Eigentumsvorbehalt
Die Mietobjekte bleiben Eigentum der ST Strom GmbH. Es ist untersagt, an den Mietobjekten irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen. Allfällige Wiederherstellungskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Mietpreise
Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne Transportkosten und MwSt.
Mietdauer
Die Mietdauer beginnt am Tag der Lieferung und endet einen Tag nach der Rückgabe (Retablierung). Wird das Material nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht, so bezahlt der Mieter die zusätzliche Miete sowie durch die verspätete Rückgabe entstandenen Spesen und Umtriebsentschädigung für allfällige Ersatzbeschaffungen. Die Mietdauer beträgt mindestens 2 Tage. Angebrochene Miettage werden zu vollen Tagen verrechnet.
Mängel
Der Mieter hat festgestellte Mängel sofort der ST Strom GmbH zu melden. Die ST Strom GmbH bemüht sich, auf schnellstem Weg den Mangel zu beheben. Bei allfälligen Mängeln hat der Mieter keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, Reduktion des Mietpreises oder irgendeinen Schadenersatz. Die ST Strom GmbH weist jede Art von Haftung für Schäden zurück, welche durch den unsach- und nicht weisungsgemässen Betrieb oder durch Dritteinwirkungen hervorgerufenen Störungen des Mietobjektes verursacht werden. Die ST Strom GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden und Folgeschäden aus.
Rückgabe / Reparaturen
Das Material muss in unbeschädigten und normal sauberem Zustand zurückgebracht werden. Allfällige Reparaturen führen ausschliesslich die Mitarbeiter der ST Strom GmbH oder durch ST Strom GmbH autorisierte Personen durch. Die Reparaturkosten gehen zulasten des Mieters. Defekte Gegenstände, die nicht mehr repariert werden können, werden zu normalen Verkaufspreis verrechnet. Dasselbe gilt sowohl für fehlende Mietobjekte wie auch für Verpackungsgebinde / Liefergebinde.
Änderungen / Verzögerungen der Mietdauer an Gegenständen
Materialänderungen / Terminverschiebungen an Mietgegenständen müssen der ST Strom GmbH mindestens 2 Arbeitstage vor Mietantritt angemeldet werden. Ansonsten werden jegliche Kosten nach Aufwand dem Mieter weiterverrechnet.
Annullierung des Auftrags
Tritt der Mieter von den Vereinbarungen zurück, werden folgende Anteile der Auftragssumme verrechnet:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 10%
Bis 7 Tage vor Mietbeginn 50%
Danach 75%
Zahlung
Die Zahlung erfolgt gemäss vorheriger Vereinbarung, rein netto ohne jegliche Abzüge. In Sonderfällen behalten wir uns eine Vorauszahlung vor.
Versicherung, Haftung, Pflege
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliche Mietobjekte vom Zeitpunkt der Abholung bis zur ordentlichen Rückgabe. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Objekten ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Für Beschädigungen, die nicht Folgen vorgenannter Ereignisse sind und nicht ganz oder teilweise durch eine Versicherung abgedeckt sind, haftet der Mieter in vollem Umfang. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten ist in jedem Fall Sache des Mieters. Der Mieter und deren Beauftragte sind verpflichtet, die Mietobjekte sorgfältig zu behandeln, zu pflegen und einwandfrei zu halten.
Tägertschi 7.6.2018